Platzordnung

§ 1 Spielbarkeit der Plätze

Über die Spielbarkeit der Plätze entscheidet grundsätzlich jedes Mitglied selbst. Nach einer Regenperiode darf der Platz erst nach gründlichem Abtrocknen bespielt werden. Der Platzwart ist jederzeit berechtigt, die Plätze zu schließen. Seine Anordnungen sind endgültig.

§ 2 Abziehen der Plätze

Jede Spielerin/Spieler hat während der ihr/ihm zur Verfügung stehenden Zeit (s. Spielordnung) die gesamte Tennisplatzfläche abzuziehen. Der Linienbesen sollte nur bei Bedarf eingesetzt werden. Die Abziehnetze und Besen sind an die hierfür vorgesehenen Stellen zurückzubringen.

Bitte auch außerhalb der Spielfläche abziehen, da hierdurch die Moos-

bildung verhindert wird.

§ 3 Wässern der Plätze

Vor Ablauf der Spielzeit sind die Plätze bei trockener Witterung ausreichend zu

wässern. Sofern der Tennisplatz vor Beginn der Spielstunde nicht durch andere Mitglieder gewässert wurde, so ist der Platz bei Trockenheit selbstverständlich vor Spielbeginn zu wässern.

§ 4 Ordnung und Sauberkeit

Jeder, der sich auf der Anlage befindet, ob Mitglied oder Gastspieler, ist für die Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage verantwortlich. Abfälle jeder Art sind von jedem Mitglied selbst zu beseitigen, d.h. jeder nimmt seine Abfälle wieder mit.

§ 5 Haftung

Für leichtfertig oder mutwillig angerichtete Schäden wird der Verursacher haftbar gemacht.

§ 6 Gültigkeit

Die Spiel- und Platzordnung ist eine Anlage der Satzung des ARSV Katzwang (§ 4 der Satzung) und somit für alle Mitglieder verbindlich. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Die Einhaltung liegt im Interesse aller Mitglieder unseres Vereins.

Nürnberg, 15.08.2008

Abteilungsleitung

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